Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, d.h.

deutsche gesetzliche Krankenkasse         

deutsche gesetzliche Pflegepflichtkasse,

 

deutsche private Krankenversicherung    

deutsche private Pflegepflichtversicherung,

wenn keine Befreiung stattgefunden hat. Befreiung für Im Ausland wohnende Deutsche möglich. Grenzgänger sind der Pflegeversicherung unterstellt. 

 

Pflegebedürftige sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, in erheblichem 

oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

 

Ob Pflegebedürftigkeit überhaupt und wenn ja, in welcher der drei Stufen sie vorliegt, entscheidet die Pflegekasse aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). 

Die Ärzte des MDK begutachten die Pflegebedürftigkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich.

 

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss neben den medizinischen Voraussetzungen auch eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist.

 

Die Leistungen der deutsche gesetzliche und deutsche private Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sind gleichwertig. 

Unterschiedlich sind die Finanzierungssysteme.

Es wird nach drei Pflegestufen unterschieden und geleistet. Maßstab für die Einstufung in die 

Pflegestufe I bis III ist ein Punktesystem, das alltägliche Tätigkeiten / Verrichtungen bewertet.

Pflegestufe I = 3 Punkte        Pflegestufe II =  4 und 5 Punkte        Pflegestufe III = 6 Punkte:

Fortbewegen im Zimmer                       

Aufstehen und Zubettgehen                   

Ankleiden und Auskleiden                      

Verrichten der Notdurft                         

Einnehmen von Mahlzeiten                    

Waschen, Kämmen oder Rasieren         

 1 Punkt

 

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 1 Punkt  

 

 1 Punkt   

 

 1 Punkt 

Geldleistung der drei Pflegestufen

                           Zeit           Geldleistung        Sachleistung        Vollstationär
Pflegestufe 1:     45/45 Min         235€                   450€                  1.023€
Pflegestufe 2:    ab 120 Min         440€                 1.100€                 1.279€
Pflegestufe 3:   4 Std + nachts     700€                 1.550€                 1.550€
Härtefallregelung: 6 Std./Tag      700€                 1.918€                 1.918€
                              + nachts

Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Ebenso dürfen die Aufwendungen der einzelnen Pflegekassen € 15.339,- pro Jahr und Versicherten nicht übersteigen.

Die Kombination von Kostenerstattung für eine Pflegefachkraft und Pflegegeld für sonstige Pflegepersonen ist möglich.

Die Prämie zur Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich 

Bruttoarbeitslohn in CHF  x  Kurs  x  2,05 %  =  Beitrag in Euro;   

bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich  € 3.967,50.

Bei Kinderlosigkeit ab Vollendung des 23. Lebensjahr wird ein Zuschlag von 0,25 % erhoben.

 

Die Prämie der privaten Krankenversicherung ist vom Alter abhängig.

Es wird vom Schweizer Arbeitgeber kein Zuschuss zur Pflegeversicherung bezahlt.

 

Nähere Einzelheiten sind über RE Dienstleistungen für Grenzgänger IlNlFlO e.V. und Aufenthalter IlNlFlO e.V. zu erfahren.

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